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General Trading Conditions

AGB Labstribute GmbH Stand 11/2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen

Allgemeines

 

Die Labstribute GmbH veranstaltet Online-Auktionen für gebrauchte chemische, klinische etc.  Anlagen und Geräte.

Die Labstribute GmbH betreibt auf der Website www.labstribute.com eine Plattform für den interaktiven Internet-Vertrieb von gebrauchten chemischen, klinischen etc.  Anlagen und Geräten. Über die Online-Plattform werden zum Verkauf stehende Objekte in der Verkaufsform „Online-Auktion“ angeboten. Verkäufe über die Online-Plattform werden von der Labstribute GmbH selbst organisiert.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) enthalten die allgemeinen Regelungen für die von Labstribute GmbH veranstalteten Präsenzauktionen sowie für die von Labstribute organisierten Verkäufe über die Online-Plattform. Sie regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen Labstribute GmbH bzw. Labstribute (nachfolgend jeweils: Auktionator), den Einlieferern (nachfolgend: Einlieferer oder Verkäufer) der zum Verkauf stehenden Objekte (nachfolgend: Positionen) sowie den Personen, die Gebote bzw. Angebote für die Positionen abgeben (nachfolgend: Teilnehmer oder Käufer).

In Bezug auf einzelne Auktionen bzw. Verkäufe können zusätzlich besondere Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Besondere Bedingungen) gelten. Diese enthalten Ergänzungen und/oder Abweichungen zu diesen AGB. Vorrangig sind im Zweifelsfall die Besonderen Bedingungen.

Der Auktionator übernimmt keine Gewährleistung für die Texte, Fotos und eventuell angegebenen Neupreise der jeweiligen Auktionspositionen.

Der Auktionator kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mit Zugang einer entsprechenden Mitteilung an die Teilnehmer wirksam.

 

Teilnahme an Online-Verkäufen (Online-Auktion)

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende. Die Teilnahme an Verkäufen über die Online-Plattform (Online-Auktion und Trading) setzt die Registrierung des Teilnehmers auf der Online-Plattform unter Angabe einer gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer voraus. Die Registrierung ist kostenlos, die Zulassung zur Online-Plattform erfolgt durch Vergabe von Benutzernamen und Kennwort.

Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. Die bei der Registrierung angegebenen Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht registrieren lassen. Der Auktionator behält sich vor, bei falschen Angaben oder bei Missbrauch die Registrierung zu widerrufen. Die Registrierung kann von Seiten des Teilnehmers jederzeit zurückgenommen werden.

Der Teilnehmer identifiziert bzw. legitimiert sich bei der Nutzung der Online-Plattform durch seinen Benutzernamen und sein Kennwort. Er sorgt durch geeignete Maßnahmen für die Vertraulichkeit dieser Informationen, so dass kein Unbefugter ohne sein Einverständnis mit diesen Informationen die Online-Plattform nutzen kann.

Mit der erfolgreichen Registrierung ermächtigt der Teilnehmer den Auktionator, seine Daten zu erheben, zu speichern und zu nutzen sowie den Benutzernamen im Rahmen von Verkäufen auf der Online-Plattform zu veröffentlichen. Alle Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zur Abwicklung von Rechtsgeschäften über die Online-Plattform sowie zum Zwecke des Betriebs der Online-Plattform gespeichert und verwendet.

Ein Gebot (Online-Auktion) bzw. ein Angebot (Trading) kann abgeben, wer sich auf der Online-Plattform registriert und diese AGB akzeptiert hat. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. Angebotes bestätigt der Teilnehmer, dass er die im Einzelfall ggf. geltenden und auf der Online-Plattform abrufbaren Besonderen Bedingungen zur Kenntnis genommen und ihre Geltung akzeptiert hat.

Der Auktionator übernimmt, sofern nicht anders vereinbart, jeweils die Erfassung von technischen Daten, die Erstellung digitaler Fotografien vor Ort, die Beurteilung der Position(en) und die Einschätzung des Marktpreises sowie die spezifische Bewerbung in Fachzeitschriften. Bietet der Einlieferer Positionen als Selbsteinsteller an, entfallen die vorstehend genannten Dienstleistungen.

Mit der Einstellung einer Online-Auktion vergibt der Selbsteinsteller das exklusive Vermarktungsrecht an den Auktionator für die gesetzte Laufzeit der Auktion zzgl. der jeweiligen Vorbehaltsfrist. Ein Wechsel ist nicht möglich, solange noch wirksame Gebote bzw. Angebote im Rahmen der gewählten Verkaufsform für die jeweilige(n) Position(en) vorliegen oder abgegeben werden können. Hat der Auktionator einen allgemeinen Verwertungsauftrag vom Einlieferer erhalten, gilt die Wahl der geeigneten Verkaufsform als exklusives Recht des Auktionators.

 

Kaution/Bankbestätigung

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Teilnehmer nur gegen Zahlung einer Kaution oder einer anderen Sicherheit zuzulassen. Der Auktionator ist im Anschluss an die Auktion bzw. das Trading berechtigt, die Kaution bzw. die andere Sicherheit oder den Pfandgegenstand einzubehalten, soweit ihm und/oder dem Verkäufer Forderungen gegen den Teilnehmer aus oder im Zusammenhang mit der Auktion zustehen bzw. die Kaution auf den Kaufpreis anzurechnen. Stehen dem Auktionator und/oder dem Verkäufer aus oder im Zusammenhang mit der Auktion keine Forderungen gegen den Teilnehmer zu, wird der Auktionator dem Teilnehmer die Kaution oder die andere Sicherheitsleistung erstatten bzw. den Pfandgegenstand herausgeben.

Beträgt das Mindestgebot (Startpreis) mindestens EUR 5.000,00 setzt die Teilnahme an einer Online-Auktion  die Vorlage einer Bankbestätigung über die Bonität des Teilnehmers voraus.

 

 

  1. Besondere Bestimmungen für Auktionen

Auktion

Eine Auktion erfolgt im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Der Auktionator ist nicht Vertragspartei eines mit Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrages sondern vermittelt nur den Kaufvertrag unmittelbar zwischen dem Einlieferer und dem Teilnehmer. Dem Auktionator obliegt die Organisation und Durchführung der Auktion. Hierfür erhält der Auktionator von dem Teilnehmer, der den Zuschlag auf sein Gebot erhalten hat, eine Provision in Höhe von 18% des Netto-Kaufpreises. Im Einzelfall können die Besonderen Bedingungen eine hiervon abweichende Provision vorsehen.

Termine und Fristen (Beginn, Ende einer Auktion, Übernahme, Abholung) im Rahmen von Online-Auktionen sind den Auktionsseiten auf der Online-Plattform zu entnehmen. Der Auktionator behält sich das Recht vor, eine Auktion vorzeitig zu beenden oder zu verlängern.

Bei einer Präsenzauktion sind Termine und Fristen (Beginn, Ende einer Auktion, Übernahme, Abholung) den Ankündigungen des Auktionators, dem Auktionskatalog sowie der Online-Plattform zu entnehmen. Der Auktionator hat das Recht, die im Auktionskatalog festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.

Gebote sind nur frei von Bedingungen und Vorbehalten möglich. Gebote sind bindend, ein Widerruf ist nicht möglich. Die Gebote enthalten noch nicht die Mehrwertsteuer und die Provision. Der Auktionator ist befugt, Gebote ohne Angabe von Gründen nicht zu akzeptieren.

Etwaige Mindestgebote (Startpreise) setzt der Auktionator fest. Bei mehreren gleichhohen Geboten gilt das zuerst bei dem Auktionator eingegangene Gebot. 

Positionen

Bei einer Online-Auktion versteigert der Auktionator einzelne Positionen oder Blockpositionen (Zusammenfassung mehrerer Positionen unter einer Auktionsnummer). Bei Blockpositionen erfolgt die Auktion in zwei Schritten:

Zuerst werden die einzelnen Positionen zur Auktion gestellt. Der Zuschlag erfolgt unter dem Vorbehalt (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), dass die Position nicht als Teil einer Blockposition zugeschlagen wird. Nach Zuschlag für die einzelnen Positionen werden die Blockpositionen zur Auktion gestellt. Sofern auf die Blockpositionen keine Gebote abgegeben werden oder auf die für die Blockpositionen abgegebenen Gebote kein Zuschlag erfolgt, wird der Zuschlag für die einzelnen Positionen endgültig erteilt.

Wurden auf Blockpositionen Gebote abgegeben, gilt Folgendes: Für Gebote auf Blockpositionen wird der Zuschlag erteilt, wenn das höchste Gebot um mindestens 10% höher ist, als die Summe der Gebote für die einzelnen Positionen. Der Zuschlag für die einzelnen Positionen ist dann mangels Bedingungseintritt nicht erfolgt. Im Einzelfall können die Besonderen Bedingungen einen anderen Prozentsatz vorsehen.

Der Auktionator ist bis zum Ende der Auktion berechtigt, einzelne Positionen zu Blockpositionen zusammenzufassen, vorhandene Blockpositionen zu trennen und/oder einzelne Positionen oder Blockpositionen aus der Auktion zurückzuziehen.

 

Zuschlag und Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag über eine Position kommt unmittelbar durch den Zuschlag zustande.

Bei einer Online-Auktion wird der Zuschlag systembedingt erteilt. Der Teilnehmer, der den Zuschlag erhält, wird automatisch nach Erteilung des Zuschlags vom Auktionator per Email benachrichtigt, dass sein Gebot erfolgreich war. In der Regel erhält der Teilnehmer den Zuschlag, der innerhalb des Gebotszeitraumes das höchste Gebot abgegeben hat.

Der Auktionator ist befugt, den Zuschlag allgemein oder aus wichtigem Grund bestimmten Teilnehmern nicht zu erteilen, Teilnehmer von einer Auktion auszuschließen und Irrtümer des Auktionators bei Geboten und/oder Zuschlägen mit einem entsprechenden Hinweis an den Teilnehmer zu korrigieren.

Der Auktionator ist ferner berechtigt, nach freiem Ermessen keinen Zuschlag zu erteilen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen.

Wird der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, so kommt ein Kaufvertrag über die Position vorerst nicht zustande. Vielmehr bleibt der Teilnehmer, der den Zuschlag unter Vorbehalt erhalten hat, an sein Gebot für die Dauer von sieben Kalendertagen (Online-Auktionen) gebunden (Bindungszeitraum) gebunden. Die Besonderen Bedingungen können abweichende Bindungszeiträume vorsehen. Während des Bindungszeitraums können weitere Gebote abgegeben werden. Der Auktionator bleibt während des Bindungszeitraums berechtigt, das Gebot des Teilnehmers abzulehnen. Erklärt der Auktionator die Aufhebung des Vorbehaltes nicht innerhalb des Bindungszeitraumes, so gilt der Zuschlag endgültig als nicht erteilt.

Sollten zwischen den Beteiligten Zweifel bzw. Uneinigkeit über die Gültigkeit des Gebotes eines Teilnehmers bestehen, beispielsweise, weil der Teilnehmer sein Gebot nicht gelten lassen will, so entscheidet ausschließlich der Auktionator verbindlich über das Zustandekommen eines Kaufvertrags zu den Bedingungen des betreffenden Höchstgebotes. Die Teilnehmer unterwerfen sich insoweit der Entscheidung des Auktionators. Entscheidet der Auktionator, dass ein Kaufvertrag zu den Bedingungen des betreffenden Höchstgebotes nicht zustande gekommen ist, so ist der Auktionator berechtigt, die betreffende(n) Position(en) neu auszubieten.

 

Pflichten von Verkäufer und Käufer

Kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Teilnehmer zustande, ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und der Provision jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zur Übernahme der Position(en) verpflichtet. Der Verkäufer ist zur Herausgabe der Position(en) verpflichtet.

Der Auktionator stellt dem Teilnehmer den Kaufpreis und die angefallene Provision in Rechnung. Die Zahlungen nach Abs. 1 haben sofort nach Rechnungsstellung in bar, mittels bankbestätigtem Scheck oder Überweisung an der Auktionator zu erfolgen.

Der bankbestätigte Scheck darf bankübliche Vorbehalte nicht enthalten. Die Beurteilung, ob ein bankbestätigter Scheck diesen Anforderungen genügt, obliegt dem Auktionator nach seinem freien Ermessen. Bei Zahlung mittels Schecks kann der Auktionator verlangen, dass die Demontage sowie der Abtransport der ersteigerten Position(en) erst nach Wertstellung des Scheckbetrages auf dem Konto des Auktionators erfolgen dürfen. Leistet der Käufer die Zahlung mittels bankbestätigten Schecks, so kann der Auktionator die Freigabe zur Abholung der Kaufsache sofort erteilen.

Ist bei Käufern aus dem Ausland eine vollständige Bezahlung nach vorstehenden Regelungen nicht möglich, kann der Auktionator nach seinem freien Ermessen eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 % des nach Abs. 1 zu zahlenden Betrages verlangen. Die Restzahlung hat in einem solchen Fall umgehend per Überweisung zu erfolgen. Überweisungs- und sonstige Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. Die Annahme von Schecks erfolgt zahlungshalber. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution zu zahlen. Nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Kopie mit Stempel des Ausfuhrnachweises wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Verkäufe an Teilnehmer aus EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtlich beglaubigten USt.-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei erfolgen.

Sämtliche Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung ausgestellt. Irrtum bleibt vorbehalten

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnet; und zwar auch dann, wenn Schecks gegeben oder angenommen worden sind. Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei nicht fristgemäßer Abholung der ersteigerten Position(en) durch den Käufer kann der Einlieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten, angemessenen Nachfrist nach seiner Wahl die ersteigerten Position(en) auf Kosten und Risiko des Käufers demontieren und einlagern oder vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In letzterem Fall kann der Auktionator die ersteigerte(n) Position(en) erneut versteigern. Zu der erneuten Auktion wird der Käufer nicht mehr zugelassen. Für einen etwaigen Mindererlös bleibt der Käufer haftbar, auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der Provision besteht unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises, der rechtlichen Beurteilung des Kaufpreisanspruchs sowie vom weiteren Bestand des Kaufvertrages.

 

Gefahrübergang / Eigentumsübergang

Die Positionen gelten mit dem Zuschlag als an den Käufer übergeben. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie des Verlustes oder der Beschädigung der Position(en) geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Das Eigentum an der/n Position(en) geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, der Provision und der gesetzlichen Mehrwertsteuer und nach schriftlicher Freigabeerklärung des Auktionators auf den Käufer über.

 

 

Übernahme ersteigerter Positionen

Die Übernahme der ersteigerten Positionen einschließlich Demontage und Abtransport erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer haftet für Beschädigungen, die bei der Demontage oder beim Transport an fremdem Eigentum entstehen. Er stellt den Auktionator und den Verkäufer insofern auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Der Käufer ist nur zu den von dem Auktionator benannten Terminen zur Abholung berechtigt und verpflichtet. Der Auktionator kann bestimmen, dass eine bestimmte Position erst nach Abtransport anderer Positionen übernommen werden kann. Der Käufer, dessen Position(en) die Übernahme anderer Positionen behindert/n, ist verpflichtet, unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung des Auktionators (Email ausreichend) dafür zu sorgen, dass diese Position(en) abgeholt werden. Geschieht das nicht, ist der Auktionator berechtigt, die Abholung und eventuelle Aufbewahrung auf Rechnung und Gefahr des Käufers von Dritten vornehmen zu lassen.

Sollten sich bei der Demontage Öffnungen an einem Gebäude oder an Gebäudeteilen ergeben, so ist der Käufer verpflichtet, diese auf seine Kosten von einer Fachfirma wieder schließen zu lassen. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Positionen, deren Demontage Schäden an Immobilien und/oder sonstigen Gegenständen Dritter verursachen können, mit Kautionen zu belegen. Die Bekanntgabe der in Frage kommenden Positionen und die Höhe der Kautionen erfolgt im Rahmen von Online-Auktionen auf der Online-Plattform.

Der Käufer ist verpflichtet, bei Demontage und Abholung seiner Position(en) die Anweisungen des Verkäufers und/oder des Auktionators bzw. der von dem Auktionator beauftragten Personen zu befolgen.

Der Käufer trägt dafür Sorge, dass die für die Demontage und/oder die Abholung/Beförderung erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen.

 

Angebotsannahme und Kaufvertrag

Der Auktionator veröffentlicht auf der Online-Plattform die Preisvorstellungen des Verkäufers für die Position(en). Mit der Veröffentlichung gibt der Verkäufer selbst kein Angebot im Rechtssinne ab. Die Veröffentlichung versteht sich als Aufforderung an die Teilnehmer, ihrerseits rechtsverbindliche Angebote für die Position(en) abzugeben. Der Verkäufer kann seine Aufforderung jederzeit zurückziehen. Er ist nicht verpflichtet, Angebote von Teilnehmern anzunehmen.

Das Angebot ist rechtlich verbindlich auf den Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verkäufer gerichtet. Das Angebot kann unter Bestimmung einer Annahmefrist (Datum, Uhrzeit) abgegeben werden.

Ein Kaufvertrag über die Position(en) kommt ausschließlich unmittelbar zwischen dem Verkäufer und dem Teilnehmer zustande, dessen Angebot der Verkäufer innerhalb der von dem Teilnehmer bestimmten Frist über die Online-Plattform annimmt. Es steht im freien Ermessen des Verkäufers, welches Angebot er annimmt. Der Auktionator nimmt hierauf keinen Einfluss und ist im Hinblick auf die Erklärungen des Verkäufers sowie der Teilnehmer nur Erklärungs- bzw. Empfangsbote. Mit Annahme eines Angebotes eines Teilnehmers durch den Verkäufer erlischt gleichzeitig die Bindung der übrigen Teilnehmer, welche Angebote abgegeben haben.

 

 

 

 

  1. Weitere allgemeine Bestimmungen

Aufrechnung, Vertreterhaftung

Ein Teilnehmer, der für einen Auftraggeber Gebote oder Angebote für Position(en) abgibt, haftet neben diesem ebenfalls als Selbstschuldner.

Aufrechnen kann der Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

 

Gewährleistung

Da ein Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande kommt, übernimmt der Auktionator keine Gewährleistung für die Positionen.

Alle zum Verkauf stehenden Positionen sind gebraucht und weisen teilweise erhebliche Gebrauchsspuren auf. Es besteht die Gelegenheit, die Positionen fachkundig zu untersuchen. Die Positionen werden in dem Zustand verkauft, wie sie – auch unter Hinzuziehung einer fachkundigen Person – besichtigt wurden oder hätten besichtigt werden können. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Positionen frei von Sachmängeln zu verschaffen; eine bestimmte Beschaffenheit ist weder vereinbart noch übernimmt der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Positionen. Die Gewährleistung des Verkäufers ist ausgeschlossen.

Angaben auf der Online-Plattform, in Verkaufskatalogen oder in anderer Form, insbesondere technische Daten, Maße, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Garantien im Sinne des § 444 BGB oder Beschaffenheitsvereinbarungen im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB dar. Die Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Der Auktionator haftet nur für die richtige Übermittlung nicht aber für die objektive Richtigkeit dieser Informationen.

 

Haftung

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei Vertragsabschluss und -durchführung obliegt allein den Kaufvertragsparteien. Die Vertragsparteien stellen den Auktionator jeweils auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die von der jeweils anderen Vertragspartei oder von Dritten aus, oder im Zusammenhang mit, Vertragsabschlüssen oder der Durchführung von Verträgen gegen den Auktionator geltend gemacht werden, soweit der Auktionator nicht gemäß nachfolgenden Bestimmungen haftet.

Der Auktionator haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Abweichend von Abs. 2 haftet der Auktionator für einfache Fahrlässigkeit sowie für einfache Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers bzw. des Einlieferers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat (Kardinalpflichten). Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer bzw. Einlieferer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich auf den Schaden, der typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen kann und den der Auktionator bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) haftet der Auktionator uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

Das Betreten des Geländes, auf dem sich die Positionen befinden, zum Zwecke der Besichtigung oder der Abholung erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Schlussbestimmungen

Der Auktionator übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Website www.labstribute.com und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere ist der Auktionator nicht dafür verantwortlich, wenn Gebote aufgrund technischer Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht verarbeitet oder gespeichert werden können.

Ist der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist vereinbarter Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auktionator und dem Teilnehmer ist München.

Diese AGB sowie die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auktionator, dem Einlieferer und den Teilnehmern unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/

 

Labstribute GmbH Labor-Auktionen

Wartburgplatz 6

80804 München

info@labstribute.com

 

 

                                                                                                         Stand 11/2023